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Nur eine förmliche Bauabnahme vereinbaren!

Verband Privater Bauherren e.V.

BERLIN. Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, der bekommt immer wieder
komplexe Bauverträge vorgelegt. Häufig sind darin mehrere so genannte
Teilabnahmen vorgesehen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt
vor solchen Vertragskonstrukten. Die rechtsgeschäftliche Abnahme
gehört zu den wichtigsten rechtlichen Schritten am Bau. Ihre
Förmlichkeiten sollten unbedingt vertraglich festgeschrieben sein. Mit
dem Tag dieser offiziellen Bauabnahme beginnt nämlich die
Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr dem
Bauunternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der
offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf den Bauherrn
über. Technische Abnahmen dagegen sind keine Abnahmen im rechtlichen
Sinne. Dabei geht es vielmehr um die Funktionsprüfung einzelner
Baudetails, wie etwa des Heizsystems, während der Bauphase. Diese
technischen Abnahmen, warnt der VPB, dürfen keinesfalls als so
genannte Teilabnahmen deklariert werden. Das muss im Vertrag
ausdrücklich geregelt werden! Andernfalls nimmt der Bauherr das Haus
nämlich mit jeder technischen Abnahme automatisch auch ein Stück weit
offiziell ab. Und damit trägt er die Risiken für diesen Bauteil und
setzt automatisch die Gewährleistungsfrist für den betreffenden
Abschnitt in Gang. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

Diesen Tipp finden Sie auch zum Herunterladen im Internet unter
www.vpb.de im Bereich "Presse".

Pressekontakt: PPR, Alte Bergstraße 27, 64342 Seeheim-Jugenheim,
Telefon: 06257 507990, Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de

Verfasser: Verband Privater Bauherren e.V. Berlin